01.03.2014
Wer von einer Behinderung betroffen ist, hat mit vielen Besonderheiten bei Recht und Absicherung zu tun. Hier helfen verschiedene Organisationen.
Wer von einer Körper- bzw. Mehrfachbehinderung betroffen ist, hat auch mit vielen Besonderheiten in Sachen Recht und Absicherung zu tun. Hier helfen verschiedene Organisationen und stellen Publikationen zur Verfügung.
Im Jahr 2013 hat der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) sein Merkblatt zur „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII“ aktualisiert. Dieses richtet sich an Menschen mit Behinderung und an die Eltern behinderter Kinder.
Zu Beginn des Jahres 2013 hatten sich Änderungen bei der Grundsicherung ergeben und eine Erhöhung der Regelsätze war zum 1. Januar 2013 erfolgt. Der Regelsatz der Regelbedarfsstufe 3, den Menschen mit Behinderung erhalten, die im Haushalt ihrer Eltern leben, ist 2013 z.B. um 7 Euro auf 306 Euro im Monat angehoben worden. Die Erhöhung wirkt sich seitdem auch auf Mehrbedarfe aus, die im Rahmen der Grundsicherung gewährt werden.
In der Publikation wird an konkreten Beispielen so mancher wichtige Fall erläutert. Dazu gehört beispielsweise die Antwort auf die Frage, wie hoch die Grundsicherung im Einzelfall ist und welche Beträge Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen von ihrem Einkommen für sich behalten dürfen.
Weitere Informationen
Wenn Sie sich für das Merkblatt interessieren, können Sie weitere Informationen auf den Seiten des bvkm abrufen. Die Internetpräsenz ist unter www.bvkm.de zu finden, diverse Publikationen finden Sie hier.
Mehrere Rechtsratgeber des bvkm stehen auch hier zum kostenlosen Download bereit.