11.10.2017
Die Influenza oder Virusgrippe ist keine harmlose Erkältungskrankheit, sondern eine schwere Erkrankung. Hohes Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen sowie trockener Reizhusten sind die häufigsten Symptome.
In jedem Jahr stecken sich in Deutschland schätzungsweise 5 bis 20 Prozent der Bevölkerung an, also 4 bis 16 Millionen Menschen. In der Grippesaison 2016/2017 wurden dem Robert-Koch-Institut (RKI) 723 Todesfälle durch Influenzainfektionen übermittelt.
Die ständige Impfkommission empfiehlt folgenden Personengruppen, die Grippeimpfung jedes Jahr durchführen zu lassen:
Wenn Sie zur Risikogruppe zählen, sollten Sie sich auf jeden Fall impfen lassen. Sprechen Sie im Vorfeld mit ihrem behandelnden Hämophilie-Experten und informieren Sie bitte auch den impfenden Arzt über Ihre Gerinnungsstörung.
Neben den Impfstoffen zur intramuskulären Injektion in den Oberarm gibt es in dieser Saison auch einen Impfstoff, der unter die Haut, also subkutan, injiziert werden kann. Dieser Impfstoff ist bei einer Gerinnungsstörung zu bevorzugen. Zusätzlich gibt es einen Nasenspray-Impfstoff für Kinder und Jugendliche ab einem Lebensalter von zwei Jahren bis einschließlich 17 Jahren.
Um rechtzeitig vor der Grippewelle geschützt zu sein, sollte die Impfung bereits in den Monaten Oktober oder November erfolgen. Nach der Impfung dauert es 10 bis 14 Tage, bis der Impfschutz vollständig aufgebaut ist. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten der Grippeimpfung für alle Versicherten, für die sie empfohlen ist.
Das Risiko an einer Grippe zu erkranken, lässt sich durch regelmäßiges, gründliches Händewaschen deutlich mindern. Außerdem ist es sinnvoll, Abstand zu Personen mit akuten Atemwegserkrankungen zu halten, also einen Besuch bei erkrankten Personen ggf. zu verschieben.
Wer mehr über die aktuellen Impfempfehlungen in Deutschland wissen möchte, findet auf der Website der Ständigen Impfkommission (STIKO) alle wichtigen Informationen: http://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/stiko_node.html. Welche Besonderheiten bei einer bestehenden Gerinnungsstörung wie dem VWS zu beachten sind, sollten die Betroffenen mit ihrem behandelnden Arzt abklären.