17.01.2025
Erfahren Sie mehr über die elektronische Patientenakte (ePA), über das Opt-out-Verfahren und darüber, wie die ePA Ihre VWE-Behandlung in Zukunft verändern könnte.
Die elektronische Patientenakte geht an den Start: Ab dem 15. Januar 2025 wird die ePA für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland schrittweise eingeführt. Zunächst erfolgt das in drei Modellregionen, nach dem erfolgreichen Abschluss der Einführungsphase dann überall in Deutschland.
Dieser Schritt, die „ePA für alle“, zielt darauf ab, die Qualität und Effizienz der medizinischen Versorgung von Patientinnen und Patienten zu verbessern. Das kann insbesondere für Betroffene mit einer chronischen oder angeborenen Krankheit, wie der Von-Willebrand-Erkrankung, von Bedeutung sein.
Was genau ist eine elektronische Patientenakte?
Die ePA ist eine digitale Plattform, auf der alle wichtigen Gesundheitsdaten gespeichert und verwaltet werden können. Dazu zählen zum Beispiel Diagnosen, Behandlungsberichte, Medikationspläne oder Laborergebnisse.
So soll die Kommunikation zwischen verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen, wie Ärzten, Kliniken und Patienten, verbessert werden. Durch diesen zentralen Zugriff auf Patientendaten soll die Behandlung einfacher auf die jeweilige Person abgestimmt werden. Eine optimale Versorgung kommt am Ende dem Patienten zugute.
Positive Aspekte für Menschen mit der von-Willebrand-Erkrankung
Für Patientinnen und Patienten mit einer chronischen Krankheit wie der von-Willebrand-Erkrankung hat die ePA positive Aspekte, wie etwa:
Sind die Daten sicher?
Die ePA ist so konzipiert, dass sie den hohen Anforderungen an den Schutz persönlicher Daten entspricht. Die Daten werden laut Gesundheitsministerium auf sicheren Servern gespeichert. Die Sicherheitsmaßnahmen umfassen unter anderem die Verschlüsselung von Daten und den Einsatz von Authentifizierungsverfahren. Berichtete Sicherheitslücken sollen zum Start der ePA behoben sein.
Ihre Entscheidung zählt!
Patienten haben grundsätzlich die Wahl: ePA Ja oder Nein. Wer die ePA nicht möchte, kann widersprechen („Opt Out“). Falls Sie das Opt-Out-Verfahren nutzen möchten, müssen Sie Ihre Krankenkasse informieren.
Entscheiden Sie sich für die ePA, müssen gesetzlich Versicherte nichts unternehmen. Die Krankenkassen stellen das System und die Daten automatisch bereit. Sie können dann über eine ePA-App oder mithilfe der elektronischen Gesundheitskarte direkt in der Praxis auf die Daten zugreifen. Die Kontrolle über die Daten bleibt grundsätzlich beim Patienten. Sie bestimmen, wer Zugriff auf Ihre Daten hat und welche Informationen gespeichert werden – und welche nicht.
Weiterführende Informationen zur ePA
Möchten Sie mehr erfahren? Dann besuchen Sie die Website des Bundesministeriums für Gesundheit zum Thema ePA. Dort finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen und weitere, detaillierte Informationen.