25.01.2024
Seit Anfang des Jahres ist es da: das E-Rezept. Arzneimittel werden für gesetzlich Versicherte nun nicht mehr auf dem bekannten rosa Papier, sondern elektronisch verschrieben.
Das E-Rezept ist seit dem 1. Januar 2024 verpflichtend und muss in allen Arztpraxen und Apotheken umgesetzt werden. Wie bei vielen Neuerungen braucht es bei allen Beteiligten ein wenig Zeit, um sich daran zu gewöhnen. Damit Sie wissen, für welche Verordnungen das E-Rezept gilt, welche Ausnahmen es gibt und warum der rosa Zettel doch noch nicht ganz verschwunden ist, haben wir Ihnen folgende Informationen zusammengestellt.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, müssen Ihre Ärztinnen und Ärzte die Rezepte in elektronischer Form ausstellen. Dies betrifft derzeit verschreibungspflichtige Medikamente, wie zum Beispiel Faktorkonzentrate bei Blutgerinnungsstörungen wie der Von-Willebrand-Erkrankung.
Die Ärztinnen und Ärzte haben somit keine andere Wahl, aber für Sie als Patientin oder Patient gibt es verschiedene Möglichkeiten, das E-Rezept einzulösen. Dabei wurden auch diejenigen Personen berücksichtigt, die nicht über ein geeignetes elektronisches Endgerät verfügen, auf das eine App installiert werden muss.
Sie benötigen ein neues Rezept? Dann fordern Sie dieses wie gewohnt bei der behandelnden Praxis bzw. bei Ihrem Gerinnungszentrum an. Dort ist bereits technisch alles vorbereitet. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt erstellt das Rezept digital und speichert es in einer sicheren Datenbank.
Gehen Sie in die Apotheke Ihrer Wahl. Dort werden Sie aufgefordert, Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) in das Kartenterminal zu stecken. Die Apotheke kann dann das E-Rezept direkt abrufen und Sie erhalten das verordnete Medikament.
Dabei ist nicht das eigentliche E-Rezept auf Ihrer Gesundheitskarte gespeichert. Die Karte dient nur als Schlüssel, um der Apotheke den Zugriff auf den E-Rezept-Fachdienst (Gematik GmbH, Nationale Agentur für Digitale Medizin) zu ermöglichen. Dort werden alle Rezepte zentral gespeichert und können individuell abgerufen werden.
Passend zum neuen E-Rezept wurde auch eine kostenlose, offizielle App mit vielen Komfortfunktionen entwickelt. Diese können Sie für alle aktuellen Smartphones in den entsprechenden App-Stores herunterladen:
Um die E-Rezept-App zu nutzen, registrieren Sie sich einmalig mit Ihren persönlichen Daten bzw. mit den Daten Ihrer Krankenversicherung. Von nun an finden Sie Ihre E-Rezepte direkt in der App und können sie in jeder Apotheke einlösen. In der App erscheint für jedes Rezept ein QR-Code, den Sie einfach in der Apotheke vorzeigen.
Mehr Informationen zur App gibt es unter: www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/app
Sie bevorzugen das herkömmliche Papier-Rezept? Fragen Sie in Ihrer Praxis nach, ob man es dort für Sie ausdruckt. Neu ist nur das Aussehen des Rezepts, denn auch dieses enthält einen QR-Code. Diesen zeigen Sie in der Apotheke vor, er wird gescannt und Sie erhalten das verschriebene Medikament.
Sie möchten über das E-Rezept erfahren? Auf folgenden Websites finden Sie detaillierte Informationen: