Zum Zahnarzt mit von-Willebrand-Syndrom
Ist bei Ihnen das von-Willebrand-Syndrom bereits diagnostiziert worden, sollten Sie Ihren behandelnden Zahnarzt auf jeden Fall über Ihre Erkrankung informieren und es in der Krankenakte eintragen lassen. Auch die Zahnarzthelferinnen sollten Bescheid wissen, denn bei einer professionellen Zahnreinigung kommt es immer mal wieder zu ansonst leichten Zahnfleischblutungen, die bei Ihnen aber schwerer ausfallen könnten und bei nicht richtiger Behandlung eine schlechte Wundheilung nach sich ziehen können.
Mit der richtigen Medikamention können diese Probleme vermieden werden. Sie sollten sich deshalb vor einer zahnärztlichen Behandlung mit Ihrem Gerinnungszentrum in Verbindung setzen oder Ihren Arzt darum bitten, damit Sie optimal versorgt werden.
Besteht bei Ihnen erst der Verdacht auf eine Gerinnungsstörung, da Sie eine Blutungsneigung haben, sollten Sie auch dies äußern. Gar nicht selten werden Maßnahmen zur Diagnose des Von-Willebrand-Syndroms erst nach zahnärztlichen Eingriffen eingeleitet, da ein gezogener Zahn oder eine Wurzelbehandlung für viele Menschen der erste operative Eingriff überhaupt ist.
Ausführliche Informationen für Zahnärzte haben wir auf einem eigenen Bereich unserer Internetseite zusammengestellt.
Den Link dazu finden Sie hier.




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