Reisen mit dem von-Willebrand-Syndrom
Selbstverständlich müssen von-Willebrand-Patienten nicht auf Reisen verzichten.
Eine gute Vorbereitung und die richtige Notfallausstattung im Gepäck sorgen für eine möglichst unbeschwerte Zeit. Informieren Sie sich frühzeitig über die medizinischen Einrichtungen am Zielort. Reiseveranstalter oder Touristeninformationsstellen können hier in der Regel weiterhelfen.
Adressen von Zentren, die auf Gerinnungsstörungen spezialisiert sind, stellen auch Patientenorganisationen zur Verfügung.
Medikamente und Notfallversorgung
Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Medikamente vor Ort richtig lagern können. Gibt es beispielsweise einen Kühlschrank in Ihrem Hotelzimmer? Kümmern Sie sich rechtzeitig um die Organisation über Reiseveranstalter oder Hotel. Checken Sie die Vollständigkeit Ihres Erste-Hilfe-Koffers bzw. der Reiseapotheke. Die wichtigsten Bestandteile finden Sie unter „Wichtige Erste-Hilfe-Maßnahmen“.
Nehmen Sie auch Fieber-, Schmerz- und andere Medikamente mit, die für von-Willebrand-Patienten geeignet sind (siehe auch Service).
Bei Flugreisen sollten Sie Ihre Medikamente/Konzentrate immer im Handgepäck mitführen, um sie so jederzeit verfügbar zu haben. Bitte beachten Sie auch die Hinweise der Fluggesellschaften zur Mitnahme von Medikamenten. Diese übernehmen keine Haftung für Medikamente, die mit dem sonstigen Reisegepäck aufgegeben wurden.
Dokumente
Wichtig ist ein internationaler Notfallausweis (englisch oder Landessprache). Hier finden Behandler Daten zur Erkrankung, Schweregrad und Therapie (z. B. VWF/FVIII-Menge) sowie Kontaktdaten und Ansprechpartner für den Notfall. Bei Auslandsreisen benötigen Sie zudem eine ärztliche Bestätigung über die Notwendigkeit der Mitnahme von VWF/FVIII-Konzentrat sowie eine entsprechende Ärztliche Bescheinigung zur Vorlage beim Zoll zu Faktorkonzentrat und Spritzbesteck. Diese Zollbescheinigungen stellt Ihnen Ihr Behandlungszentrum aus. Einen mehrsprachigen Vordruck finden Sie auch unter „Patientenservice“ auf www.octapharma.de.
Ein weiteres notwendiges Dokument für die EU-Länder Island, Norwegen, Liechtenstein und Schweiz ist die EHIC-Karte (European Health Insurance Card). Sie sichert die Kostenübernahme bei einer Notfallversorgung. Die Karte erhalten Sie kostenlos von Ihrer Krankenversicherung.



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